Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihr Vertragspartner ist DK-Umweltverlag und Promotion, Claudia Warken, Kurzenbergstraße 45, 66292 Riegelsberg.
I. Anwendungsbereich/Nebenabsprachen
1. Die nachfolgenden Verkaufs-, Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge über Warenlieferungen und Bestellungen gegenüber dem DK-Umweltverlag und Promotion. Der Besteller nimmt die AGB's mit seiner Bestellung an.
2. Anderslautende Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch DK-Umweltverlag und Promotion, auch dann, wenn DK Umweltverlag einen schriftlichen Vorbehalt gegen anderslautende AGB's des Bestellers nicht macht.
3. Abweichende mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen haben nur mit schriftlicher Bestätigung des DK-Umweltverlag u. Promotion Gültigkeit.
II. Vertragsabschluss
Die Angebote des Verlags sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen Bestätigung oder Bestätigung durch Mail des Verlags. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden.
III. Preise/Zahlungsmodalitäten
1. Alle mündlichen und schriftlichen Preisangaben, insbesondere diejenigen auf der Homepage, verstehen sich in EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verlag an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verlags genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Riegelsberg zuzüglich normaler Verpackung.
4. Für jede Bestellung (mit Lieferadresse in Deutschland) wird ein Versandkostenanteil von EUR 4,95 berechnet. Wird die Bestellung aus technischen Gründen in mehreren Teilen ausgeliefert, wird der Versandkostenanteil nur einmal berechnet.
5. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Eine Rechnung, auf der die Bankverbindungen des Verlages angegeben sind, ist der Warenlieferung beigelegt, oder geht dem Kunden postalisch zu.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
6. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis, dass ein höherer oder weitergehender Verzugsschaden bzw. ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist, steht der durch diesen Nachweis jeweils begünstigten Vertragspartei offen.
Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren seitens des Verlages erfüllt ist.
IV. Lieferung
1. Leistungs- u. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags.
Bei Verwendung der allg. Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr geht mit Abgabe der Ware zum Versand die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vom Käufer vorgegeben, bis 90 kg Gewicht per Postversand, ab 90 kg per Frachtdienst. Die Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Verlag bestätigt sind.
Verzögert sich eine Leistung über den vom Verlag bestätigten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist von mind. 2 Wochen geltend gemacht werden.
3. Kann der Verlag wegen höherer Gewalt (insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- od. Betriebssperre) den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so kann er vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Verlag behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die Verantwortung für den Kaufgegenstand, insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung.
2. Schäden an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sowie Zugriffe Dritter auf diese Waren oder an den Verlag abgetretene Forderungen sind vom Käufer unverzüglich anzuzeigen.
3. Für Lieferungen an Kaufleute gilt ferner: Der Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zum Einzug des Erlöses, nicht jedoch zur Verpfändung oder anderweitigen Sicherungsübereignung berechtigt. Ein Widerruf dieser Ermächtigung ist nur im Falle des Zahlungsverzuges zulässig. Die Ermächtigung endet in jedem Fall automatisch, wenn über das Vermögen des Bestellers die Öffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in unter Eigentumsvorbehalt des Verlages stehende Waren oder an dem Verlag abgetretenen Forderungen sind dem Verlag sofort mitzuteilen.
Der Besteller tritt hiermit im Voraus alle aus einem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren entstehenden Forderungen in voller Höhe sowie etwaige sonstige Ansprüche sicherungshalber an den Verlag ab. Der Verlag nimmt diese Abtretung an. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie ihm der Verlag keine andere Anweisung gibt. Diese Befugnis endet, wenn der Besteller die Zahlung fälliger Verbindlichkeiten an den Verlag einstellt oder über das Vermögen des Bestellers die Öffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Übersteigt der Wert der gewählten Sicherungsrechte die offenen Forderungen des Verlages um mehr als 10 %, so ist der Verlag auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, diesem den darüber hinausgehenden Teil zurückzuübertragen, wobei nur solche Lieferungen freigegeben werden, die bezahlt werden.
VI. Rücktritt und Rückgaberecht
Bei Verwendung der allg. Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist der Käufer verpflichtet, die vom Verlag gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Verlag schriftlich zu reklamieren. Nicht rechtzeitige Mängelanzeigen führen zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.
Transportschäden sind in Gegenwart der jeweiligen Zusteller sofort festzustellen und dem jeweiligen Beförderer zur Regelung anzuzeigen. Der Verlag haftet gem. Ziff. IV weder für Verlust, noch für Transportschäden. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht im Fall des Verbrauchsgüterkaufs.
Der Verkäufer kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache durchführen. Bei Verwendung dieser allg. Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist der Verlag außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich des Verlages.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Verlag oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Verlag hat drei Versuche, die Mängelbeseitigung bzw. die Ersatzlieferung durchzuführen. Für Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens haftet der Verlag nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung.
Handelt es sich um einen Kauf eines Verbrauchers, kann dieser durch Rücksendung der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung den Vertrag - ohne Angabe von Gründen - widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware per Postpaket. Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird der gezahlte Kaufpreis auf das vom Käufer angegebene Konto unverzüglich zurückerstattet. Durch die Ingebrauchnahme der Ware entstandene Wertminderung kann vom Verlag einbehalten werden. Bei Warenlieferungen bis EUR 40,00 trägt der Verlag keine Rücksendungskosten.
Eine Haftung des Verlages auf Schadens- oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn der Schaden sei es durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet der Verlag gem. der vorstehenden Ziff. für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Verlag bei Vertragsabschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
Ansprüche auf Schadenersatz von Unternehmen verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden des Verlags sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen sowie für Ansprüche auf Schadenersatz von Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.
VII. Sonstiges
Die Beziehung zwischen dem Käufer und DK-Umweltverlag u. Promotion unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Bestellungen aus dem deutschsprachigen Ausland.
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch die jeweilige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien wirken fort.
Ist Besteller ein Kaufmann, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt.
Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.